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GFAI – Gesellschaft für Assistenz und Integration
Ratgeber / Grundlagen

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern der Bedarf. Wann ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht – und für welche Schulformen sie gilt.

Viele Familien fragen sich, ob ihr Kind „überhaupt“ Anspruch hat. Die gute Nachricht: Entscheidend ist nicht ein bestimmtes Etikett, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf.

Die Voraussetzung: (drohende) Behinderung + Teilhabebedarf

Ein Anspruch besteht, wenn eine Behinderung vorliegt oder droht und dadurch die Teilhabe am Schulalltag beeinträchtigt ist. Das kann eine seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigung sein.

Nicht die Diagnose zählt

Zwei Kinder mit derselben Diagnose können ganz unterschiedlichen Bedarf haben. Deshalb wird immer der Einzelfall betrachtet – nicht das Etikett. Entscheidend ist, wo im Schulalltag konkret Unterstützung nötig ist.

Ab wann und in welcher Einrichtung?

Begleitung ist von der Kita bis zur Schule möglich: in Kita, Kindergarten und Krippe als Individualbegleitung (vor der Schulpflicht), an Regel- und Förderschulen als Schulbegleitung. Entscheidend ist der Teilhabebedarf, nicht die Einrichtung oder Schulform.

Ihr seid unsicher, ob euer Kind Anspruch hat? Ruft uns an – die Einschätzung im Erstgespräch ist kostenlos.

Häufige Fragen

Braucht mein Kind eine bestimmte Diagnose?

Nein. Entscheidend ist der konkrete Unterstützungsbedarf im Schulalltag, nicht eine bestimmte Diagnose. Wir prüfen den Einzelfall mit euch.

Ab welchem Alter und an welcher Einrichtung gibt es Begleitung?

Von der Kita bis zur Schule: in Kita, Kindergarten und Krippe als Individualbegleitung (vor der Schulpflicht), an Regel- und Förderschulen als Schulbegleitung – solange ein Teilhabebedarf besteht.

Fragen zu eurem konkreten Fall?

Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.

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