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GFAI – Gesellschaft für Assistenz und Integration
Unsere Leistungen

Schulbegleitung & Individualbegleitung.

So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich – in der Schule, in der Kita und im Alltag.

Für welche Kinder?

Begleitung für Kinder mit ganz unterschiedlichem Bedarf.

Ob eine Behinderung vorliegt oder droht – entscheidend ist der individuelle Assistenzbedarf im Alltag, nicht die Diagnose. Typische Situationen, in denen wir begleiten:

Autismus-Spektrum

Struktur, Reizregulation und soziale Situationen – verlässlich und einfühlsam begleitet.

Körperliche Behinderung & chronische Erkrankung

Unterstützung im Alltag und bei pflegerischem Bedarf während der Betreuungszeit.

Seelische & psychische Beeinträchtigung

Halt und Orientierung bei emotionalen Belastungen und Teilhabestörungen.

AD(H)S & Wahrnehmungsstörungen

Hilfe bei Konzentration, Impulssteuerung und der Strukturierung von Aufgaben.

Geistige & kognitive Beeinträchtigung

Lerninhalte und Alltag in verständlichen Schritten – im eigenen Tempo.

Nicht die Diagnose zählt

Entscheidend ist, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird. Unsicher, ob wir helfen können? Ruft uns an – die Beratung ist kostenlos.

Schulbegleitung

Gemeinsam stark im Klassenzimmer.

Unsere Schulbegleiter:innen sind das unsichtbare Bindeglied zwischen eurem Kind, den Lehrkräften und der Klasse. Wir helfen dort, wo Hürden im Weg stehen.

01

Im Unterricht

Unterstützung bei Konzentration, Strukturierung von Aufgaben und Handhabung der Arbeitsmaterialien.

02

In der Pause

Förderung sozialer Kontakte und Hilfe in Konfliktsituationen – für ein gutes Miteinander.

03

Bei Pflegebedarf

Übernahme pflegerischer Tätigkeiten während der Schulzeit – zuverlässig und würdevoll.

Ziel

Selbstständigkeit

So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich. Wir machen uns Schritt für Schritt überflüssig.

Individualbegleitung

Wo die Chemie stimmt, wächst Vertrauen.

Individualbegleitung bedeutet bei uns: Begleitung in Kita, Kindergarten und Krippe – noch vor der Schulpflicht. Wir schauen genau hin, welche Begleitperson zu welchem Kind passt.

Als regional verwurzelter Träger kennen wir unsere Familien persönlich – verlässlich, menschlich und fachlich fundiert, auf Augenhöhe.

Ohne Papierkram-Sorgen

Wir lassen euch mit den Anträgen nicht allein.

Der Weg zur bewilligten Begleitung ist oft gepflastert mit Paragraphen (SGB VIII / SGB IX). Wir kennen die Strukturen der Jugend- und Sozialämter in Schwaben und Oberbayern genau.

Kostenlos beraten lassen
01
Beratung vor dem Antrag
Wir beraten euch kostenlos, bevor der erste Antrag gestellt wird.
02
Hilfeplangespräche
Wir begleiten und unterstützen euch bei den Gesprächen mit den Ämtern.
03
Finanzierung geklärt
Wir klären die Kosten direkt mit den Kostenträgern.
Wer trägt die Kosten?

SGB VIII und SGB IX – kurz erklärt.

Zwei Gesetze regeln, wer die Begleitung finanziert. Welches greift, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Welches Amt zuständig ist, ordnen wir für euch ein und übernehmen den Behördenweg.

SGB VIII · § 35a

Jugendhilfe – über das Jugendamt

Greift bei einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht – etwa bei psychischen Beeinträchtigungen, die die Teilhabe am Schul- und Alltagsleben erschweren. Kostenträger ist das Jugendamt.

SGB IX · Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe – über den Bezirk

Greift bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Kostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger – in Bayern der Bezirk Schwaben bzw. Oberbayern.

Eure Rechte

Ihr habt mehr Rechte, als ihr denkt.

Zwei Dinge, die viele Familien nicht wissen – und die den Unterschied machen.

Wunsch- & Wahlrecht

Ihr dürft euren Träger selbst wählen.

Nach dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) zählt euer Wunsch, wer euer Kind begleitet – auch wenn das Amt einen anderen Träger vorschlägt. Voraussetzung ist, dass der Wunsch angemessen ist und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Wünscht ihr euch die GFAI, sagt es dem Amt. Wir unterstützen euch dabei.

Bei Ablehnung

Ein „Nein" ist selten das letzte Wort.

Gegen einen ablehnenden Bescheid bestehen Rechtsmittel – welche Frist gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Solche Fristen sind kurz: Meldet euch am besten sofort, dann gehen wir die nächsten Schritte gemeinsam an.

Wo wir da sind

Schul- und Individualbegleitung in Schwaben und Oberbayern.

Es bestehen Leistungsvereinbarungen mit den Regierungsbezirken Schwaben und Oberbayern sowie den Jugendämtern. Darüber hinaus sind wir u. a. Kooperationspartner:innen der Städte Kaufbeuren und Memmingen.

Häufige Fragen

Was Eltern am häufigsten fragen.

Ihr findet eure Frage nicht? Ruft uns an – die Beratung ist kostenlos.

Kostenlos beraten lassen

In der Regel nichts – unabhängig vom Einkommen der Familie. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger (Jugend- oder Sozialamt). Unsere Beratung im Vorfeld ist immer kostenlos und unverbindlich.

Das hängt vom Bewilligungsverfahren des Amts ab. Wir beraten euch schon vor dem Antrag, begleiten die Hilfeplangespräche und halten den Prozess so kurz wie möglich.

Dann suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Passung ist für uns die Grundlage jeder guten Begleitung – wir schauen genau hin, welche Begleitperson zu welchem Kind passt.

In Schule, Kita und im Alltag – im Unterricht, in der Pause und bei pflegerischem Bedarf während der Betreuungszeit.

Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten beim zuständigen Amt. Wir kennen die Strukturen der Jugend- und Sozialämter und unterstützen euch durch das gesamte Verfahren.