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GFAI – Gesellschaft für Assistenz und Integration
Ratgeber / Antrag & Ablauf

Verlängerung: Wie es fürs neue Schuljahr weitergeht

Die Bewilligung gilt meist nur für ein Schuljahr. Wie die Verlängerung läuft und wann ihr sie beantragen solltet – ohne Lücke zum neuen Schuljahr.

Eine bewilligte Schulbegleitung ist in der Regel auf ein Schuljahr befristet. Damit die Begleitung nahtlos weitergeht, muss rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Rechtzeitig verlängern

Den Verlängerungsantrag stellt ihr vor Ablauf der Bewilligung beim zuständigen Amt – am besten einige Monate vorher, damit zum neuen Schuljahr keine Lücke entsteht. Wir erinnern euch rechtzeitig und bereiten die nötigen Unterlagen mit euch vor.

Der Umfang kann sich ändern

Bei der Verlängerung wird der Bedarf neu eingeschätzt. Das kann bedeuten, dass die Begleitung angepasst wird – im besten Fall nach unten, weil euer Kind an Sicherheit gewonnen hat. Genau das ist unser Ziel: so viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Ihr seid nicht allein

Wir behalten die Fristen im Blick, begleiten die Hilfeplangespräche und sorgen dafür, dass der Übergang ins neue Schuljahr ruhig verläuft.

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Verlängerung beantragen?

Am besten einige Wochen vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, damit zum neuen Schuljahr keine Lücke entsteht. Wir erinnern euch rechtzeitig.

Fragen zu eurem konkreten Fall?

Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.

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