Die wichtigste Nachricht zuerst: Für euch als Familie ist die Schul- oder Individualbegleitung in aller Regel kostenlos. Es gibt keine Zuzahlung, und euer Einkommen spielt für die Bewilligung keine Rolle.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten übernimmt der zuständige Kostenträger – abhängig von der Art der Beeinträchtigung:
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung ab Schuleintritt: das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.
- Bei einer körperlichen, geistigen sowie Mehrfachbehinderung ist immer der Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig. Ebenso für alle Kinder mit Behinderungen vor Schuleintritt.
Welches Amt in eurem Fall zuständig ist, ordnen wir gemeinsam mit euch ein – und übernehmen den Behördenweg.
Entstehen uns wirklich keine Kosten?
In den meisten Fällen entstehen euch für die bewilligte Schul- oder Individualbegleitung keine Kosten. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der bewilligten Leistung und dem zuständigen Kostenträger. Auch unsere Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.
Wie lange wird die Begleitung bewilligt?
Die Bewilligung erfolgt meist für ein Schuljahr. Vor Ablauf stellt ihr einen Verlängerungsantrag – wir erinnern euch rechtzeitig und unterstützen euch dabei.
Häufige Fragen
Müssen wir als Familie etwas dazuzahlen?
In den meisten Fällen entstehen euch für die bewilligte Begleitung keine Kosten. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der bewilligten Leistung und dem zuständigen Kostenträger.
Wer ist der Kostenträger?
Das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) bei seelischer Behinderung oder der Bezirk (SGB IX) bei körperlicher bzw. geistiger Behinderung.
Fragen zu eurem konkreten Fall?
Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.
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