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GFAI – Gesellschaft für Assistenz und Integration
Ratgeber / Diagnosen & Zielgruppen

Schulbegleitung bei körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung

Bei körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung sichert eine Schulbegleitung Mobilität, Pflege und Teilhabe – damit der Schulbesuch verlässlich möglich ist.

Für Kinder mit einer körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung entscheidet oft die richtige Unterstützung darüber, ob ein Schulbesuch überhaupt möglich ist. Eine Schulbegleitung schafft die Voraussetzungen dafür – verlässlich und würdevoll.

Wobei unterstützt eine Schulbegleitung?

  • Mobilität im Schulgebäude und Handhabung von Hilfsmitteln
  • pflegerische Tätigkeiten während der Schulzeit
  • Unterstützung im Unterricht und bei der Handhabung von Arbeitsmaterial
  • Teilhabe in Pausen und bei gemeinsamen Aktivitäten

Gerade beim pflegerischen Bedarf legen wir Wert auf Fachlichkeit: Wo es nötig ist, sind unsere Begleiter:innen entsprechend qualifiziert.

Wer trägt die Kosten?

Bei einer körperlichen Behinderung ist in der Regel der Bezirk als Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig. Welches Amt es konkret ist, klären wir gemeinsam mit euch.

Häufige Fragen

Übernimmt eine Schulbegleitung auch pflegerische Aufgaben?

Ja, im erforderlichen Umfang während der Schulzeit. Wo pflegerischer Bedarf besteht, achten wir auf entsprechend qualifizierte Begleitung.

Fragen zu eurem konkreten Fall?

Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.

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