Für viele Kinder im Autismus-Spektrum ist Schule voller Reize, unklarer Regeln und sozialer Situationen, die überfordern können. Eine Schulbegleitung schafft Struktur und Sicherheit – damit Lernen und Teilhabe gelingen.
Wobei unterstützt eine Schulbegleitung?
- Struktur und Vorhersehbarkeit im Tagesablauf
- Hilfe bei Reizregulation und in Überforderungssituationen
- Übersetzung sozialer Situationen und Unterstützung in der Kommunikation
- Begleitung bei Übergängen, Pausen und Gruppenarbeit
Das Ziel ist nie, für das Kind zu handeln, sondern ihm so viel Selbstständigkeit wie möglich zu ermöglichen.
Wer trägt die Kosten?
Häufig liegt bei Autismus eine seelische Behinderung oder Teilhabebeeinträchtigung vor – dann ist meist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig. Kommt eine geistige Behinderung hinzu, kann der Bezirk (SGB IX) zuständig sein. Welches Amt es in eurem Fall ist, klären wir gemeinsam.
Wie wir vorgehen
Wir wählen die Begleitperson danach aus, wer zu eurem Kind passt – ruhig, verlässlich und mit Verständnis für die Besonderheiten des Autismus-Spektrums. Passung ist für uns die Grundlage jeder guten Begleitung.
Häufige Fragen
Ist Autismus Voraussetzung für eine Schulbegleitung?
Nein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Autismus ist einer von vielen möglichen Gründen.
Wer ist der Kostenträger bei Autismus?
Meist das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) bei seelischer Behinderung; bei zusätzlicher geistiger Behinderung ggf. der Bezirk (SGB IX). Wir ordnen das für euch ein.
Fragen zu eurem konkreten Fall?
Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.
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