Der Weg zur bewilligten Begleitung wirkt oft kompliziert. Tatsächlich sind es vier überschaubare Schritte – und ihr müsst keinen davon allein gehen.
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung
Ruft uns an oder schreibt uns. Wir klären mit euch, ob eine Begleitung sinnvoll ist, welches Amt zuständig ist und was ihr für den Antrag braucht – kostenlos und unverbindlich.
Schritt 2: Antrag beim zuständigen Amt
Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten beim zuständigen Amt. Hilfreich sind dabei in der Regel:
- ein ärztliches oder psychologisches Gutachten bzw. eine Diagnose
- ein aktueller Bericht der Schule oder Kita zum Unterstützungsbedarf
- ein formloser Antrag auf Eingliederungshilfe
Wir kennen die Strukturen der Jugend- und Sozialämter in Schwaben und Oberbayern und helfen euch, die Unterlagen zusammenzustellen.
Schritt 3: Hilfeplangespräch
In einem gemeinsamen Gespräch wird der konkrete Bedarf festgelegt. Auf Wunsch begleiten wir euch zu diesem Termin und vertreten den fachlichen Blick.
Schritt 4: Bewilligung & Start
Nach der Bewilligung wählen wir gemeinsam die Begleitperson aus, bei der die Chemie stimmt, und stimmen den Start mit Schule und Familie ab. Die Bearbeitung dauert je nach Amt in der Regel einige Wochen – wir halten den Prozess so kurz wie möglich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zum Start?
Das hängt vom Bewilligungsverfahren des Amts ab – oft einige Wochen. Wir beraten euch schon vor dem Antrag und halten den Prozess so kurz wie möglich.
Welche Unterlagen brauchen wir?
In der Regel eine Diagnose bzw. ein Gutachten, einen aktuellen Schul- oder Kita-Bericht und einen formlosen Antrag. Wir helfen euch beim Zusammenstellen.
Fragen zu eurem konkreten Fall?
Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.
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