Rund um die Begleitung kursieren mehrere Begriffe. Hier der Überblick – und was das für euch bedeutet.
Schulbegleitung
Die Begleitung findet im schulischen Kontext statt: im Unterricht, in der Pause und bei pflegerischem Bedarf während der Schulzeit. Sie ist das Bindeglied zwischen Kind, Lehrkräften und Klasse.
Individualbegleitung
Sie findet vor der Schulpflicht statt – in Kita, Kindergarten oder Krippe. Jüngere Kinder mit Assistenzbedarf werden dort 1:1 begleitet, damit sie im Betreuungsalltag ankommen und teilhaben können.
Poolbegleitung
Beim Pool-Modell teilen sich mehrere Kinder einer Klasse oder Schule eine oder mehrere Begleitkräfte. Ämter schlagen das aus Kostengründen häufig vor. Es kann sinnvoll sein – ist aber nicht für jedes Kind die richtige Lösung.
Was passt zu eurem Kind?
Wir beraten euch ehrlich, welche Form dem Bedarf eures Kindes entspricht – und vertreten diese Einschätzung auch gegenüber dem Amt. Uns geht es um die passende, nicht um die billigste Lösung. Denkt dabei an euer Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX).
Häufige Fragen
Muss ich eine Poolbegleitung akzeptieren?
Nicht ungeprüft. Ob eine Einzel- oder Poolbegleitung dem Bedarf eures Kindes gerecht wird, ist eine fachliche Frage – und ihr habt ein Wunsch- und Wahlrecht. Wir unterstützen euch bei der Einordnung.
Fragen zu eurem konkreten Fall?
Wir beraten euch kostenlos und unverbindlich – persönlich und ohne Fachchinesisch.
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